Der freiwillige Unternehmensbeirat
Die Einrichtung eines Unternehmensbeirats ist immer eine ganz individuelle Lösung.
Anders als beim aktienrechtlichen Aufsichtsrat, handelt es sich beim Unternehmensbeirat um ein von den Unternehmenseigentümern freiwillig geschaffenes optionales Gremium. Die Aufgaben, die Kompetenzen und die Zusammensetzung sind nicht reglementiert und lassen sich damit bestens an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anpassen.
Bereits die Konzeption Ihres Unternehmensbeirats ist immer eine ganz individuelle Lösung und erfordert eine genaue Ist-Analyse und eine zielführende Beratung. Weitere Hinweise zur individuellen Konzeption Ihres Firmenbeirats erfahren Sie in einem ersten Beratungsgespräch.
Die Beiratsbesetzung
Wenn sich ein Unternehmer zur Einrichtung eines Beirats entschlossen hat, dann kommt in der Regel der schwierigste Part: die Besetzung.
Gern werden Familienmitglieder oder Freunde ausgewählt. Doch meist haben die nicht die notwendige Qualifikation.
Mit Ihnen gemeinsam gilt es den oder die besten Kandidaten zu rekrutieren und damit die Weichen für eine erfolgreiche Beiratsarbeit zu stellen.
Ihr Beirat
Thomas Springer, Jahrgang 1961, startete bereits während der Ausbildung zum Bankkaufmann seine über dreißigjährige
Unternehmerlaufbahn und absolvierte berufsbegleitend das
Studium zum Diplom-Betriebswirt. Er war Aufsichtsrat in der IT-Branche und ist derzeit in zwei Beiräten tätig.
Ein profilierter Wirtschaftsmediator auch für Ihren Beirat?